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Bücher für Krankenhaus-Service-GmbHs und andere Beschaffungsfirmen von Konzernen

Die Einkäufer öffentlicher Einrichtungen sind in der Regel verpflichtet, beim Wareneinkauf das günstigste Angebot anzunehmen. Da es bei den meisten Produkten keine Preisbindung gibt, wird durch Ausschreibungen der geeignete Lieferant ermittelt. Wegen der Buchpreisbindung (Buchpreisbindungsgesetz in der gültigen Fassung vom 14. Juli 2006) können sich die verschiedenen Anbieter (Verlage, Barsortimente, Buchhandlungen) nicht gegenseitig unterbieten. Die Ladenpreise müssen gegenüber den Endkunden in jedem Fall eingehalten werden. Rabatte gibt es nur für Buchhändler und gewerbliche Wiederverkäufer in den so genannten Nebenmärkten des Buchhandels.

Viele privatwirtschaftliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Trägergesellschaften (etwa von Krankenhäusern, Schulen u. a.) verfügen über eigene Tochterunternehmen (Service-GmbH’s u. ä.), die logistische Aufgaben wahrnehmen. Sie kaufen z. B. Lebensmittel, Hygieneartikel, diverses Verbrauchsmaterial und Möbel beim Großhandel ein und verkaufen sie dann an das eigene Mutterunternehmen oder die Schwesterunternehmen und Einrichtungen des Konzerns weiter. Seit dem 1. Februar 2010 besteht nun die Möglichkeit, dass diese Service-GmbH’s auch die im Gesamt-Konzern benötigten Bücher mit Wiederverkäufer-Rabatt vom Buchgroßhandel beziehen, um sie dann zum vollen Preis (siehe Preisbindungsgesetz) an die anderen Konzernteile weiterzuveräußern.

Den Endkunden (z. B. Krankenhäuser und Schulen) entsteht dadurch zwar kein Preisvorteil gegenüber einem Einkauf im Buchhandel. Aber die Service-GmbH übernimmt die Rolle des buchhändlerischen Nebenmarktes und verdient an den Buchkäufen mit, zum Vorteil des Gesamtkonzerns.

Natürlich ist auch eine direkte Geschäftsbeziehung der Service-GmbH’s mit den einzelnen Verlagen denkbar. Dabei können durchaus noch höhere Rabatte erzielt werden. Allerdings ist diese Vorgehensweise mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Dadurch entstehen zusätzliche Personal- und Portokosten (eigener Buchhändler im Haus, Einzelversand der Ware), was sich am Ende nachteilig auswirkt. Hinzu kommt, dass nicht jeder Verlag bereit ist, die buchhändlerische Eigenschaft etwa einer Klinik-Service-GmbH anzuerkennen.

Der einfachste Weg ist die Abwicklung des Bucheinkaufs über den Buchgroßhandel und einen bereitgestellten Online-Shop für gewerbliche Wiederverkäufer. Da sich aber die vier führenden Buchgroßhändler (Barsortimente) in Deutschland ausschließlich dem Vollbuchhandel verpflichtet fühlen, betrachten sie die „Nebenmärkte“ als lästige Konkurrenz, die es nach ihrer Geschäftsauffassung eigentlich nicht geben dürfte.

Auch in einigen Nebenmärkten gibt es Buchgroßhändler („Rackjobber“), die Supermarktketten, Kaufhäuser und Fachmärkte mit Bestesellern, Sachbüchern und Ramsch (Restauflagen, Sonderausgaben, Mängelexemplare, Taschenbücher) versorgen. Über diese kann man aber keine Einzelbestellungen abwickeln.

Für die Service- und Beschaffungsunternehmen von Konzernen, öffentlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Unternehmen wird eine andere Form des Buchgroßhandels benötigt. Und diese hat sich seit 2002 allmählich entwickelt. Die logistischen Voraussetzungen für die Belieferung von Beschaffungsunternehmen bestehen seit dem 1. Juli 2008 (Händler-Webshop) und wurden zum 1. Februar 2010 (höhere Rabatte) noch einmal entscheidend verbessert. Dabei wurden mehrere kleinere Unternehmen des Buchgroßhandels miteinander vernetzt und sind über die Buchgroßhandels-Agentur Michael Krämer (www.zwischenbuchhandel.de) im bayerischen Lenggries erreichbar. Von hier aus werden in Deutschland, Österreich und Luxemburg Geschäftsbeziehungen zwischen dem Buchgroßhandel und zahlreichen Service- und Beschaffungsunternehmen hergestellt.